Erwägungsgrund 164 32018L1972
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Unternehmen in einem speziellen Markt über beträchtliche Marktmacht verfügt, sollten die nationalen Regulierungsbehörden im Einklang mit dem Unionsrecht vorgehen und den Leitlinien der Kommission zur Marktanalyse und Ermittlung beträchtlicher Marktmacht weitestmöglich Rechnung tragen.