Erwägungsgrund 325 32018L1972
Die Verpflichtung zur Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht sollte nur jene Bestimmungen betreffen, die im Vergleich zu den aufgehobenen Richtlinien inhaltlich geändert wurden. Die Verpflichtung zur Umsetzung der nicht geänderten Bestimmungen ergibt sich aus den aufgehobenen Richtlinien.