Erwägungsgrund 301 32018L1972
Bei Maßnahmen auf der Vorleistungsebene zur Sicherstellung der Aufnahme von Endnutzerdaten in Datenbanken sollten die Standards für den Schutz personenbezogener Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und Artikel 12 der Richtlinie 2002/58/EG, eingehalten werden. Die kosten-orientierte Bereitstellung solcher Daten für Diensteanbieter mit der Möglichkeit für Mitgliedstaaten, einen zentralen Mechanismus für die Übermittlung vollständiger zusammengefasster Informationen an die Anbieter von Verzeichnisdiensten einzuführen und Netzzugang zu angemessenen und transparenten Bedingungen bereitzustellen, sollte gewährleistet sein, damit Endnutzer in den vollen Genuss des Wettbewerbs in diesem Bereich gelangen, was weitgehend die Abschaffung der Regulierung auf Endkundenebene für diesen Dienst und das Angebot von Verzeichnisdiensten zu angemessenen und transparenten Bedingungen ermöglicht hat.