Erwägungsgrund 194 32018L1972
Erlegt eine nationale Regulierungsbehörde die Verpflichtung auf, zur Erleichterung der Preiskontrolle ein Kostenrechnungssystem einzuführen, sollte sie, soweit sie über das notwendige qualifizierte Personal verfügt, selbst eine jährliche Prüfung vornehmen können, um die Übereinstimmung mit diesem Kostenrechnungssystem zu gewährleisten, oder die Prüfung von einer anderen qualifizierten Stelle vornehmen lassen können, die von dem betreffenden Unternehmen unabhängig ist.