Erwägungsgrund 22 32018L1972
Die Aufgaben, die den zuständigen Behörden gemäß der vorliegenden Richtlinie übertragen wurden, tragen dazu bei, dass die Ziele umfassenderer Politiken in den Bereichen Kultur, Beschäftigung, Umwelt, sozialer Zusammenhalt, Stadtplanung und Raumordnung erreicht werden können.