Erwägungsgrund 186 32018L1972
Durch die getrennte Buchführung können interne Verrechnungspreise ermittelt werden, sodass die nationalen Regulierungsbehörden die Einhaltung der Nichtdiskriminierungsverpflichtungen überprüfen können. Die Kommission hat hierzu ihre Empfehlung 2005/698/EG veröffentlicht.