Erwägungsgrund 197 32018L1972
Die genauen Kriterien und Parameter, anhand derer die Höhe der Anrufzustellungsentgelte festgesetzt werden, sollten in dieser Richtlinie enthalten sein. Die Zustellungsentgelte sind unionsweit stetig zurückgegangen und dürften auch künftig weiter sinken. Bei der Festsetzung der Zustellungshöchstentgelte im ersten delegierten Rechtsakt, den die Kommission gemäß dieser Richtlinie erlässt, sollte die Kommission ungerechtfertigte außergewöhnliche nationale Abweichungen von dieser Entwicklung außer Acht lassen.