Erwägungsgrund 229 32018L1972
Bei der Gewährleistung einer Versorgung mit Breitband-Internetanschlüssen mit immer höherer Kapazität spielt der Markt eine zentrale Rolle. In Gebieten, in denen der Markt keine entsprechende Versorgung hervorbringt, wird zur Förderung des angemessenen Breitbandinternetzugangs auf andere Mittel zur Erreichung der Gemeinwohlziele zurückgegriffen, die grundsätzlich kosteneffizienter und weniger wettbewerbsverzerrend scheinen als Universaldienstverpflichtungen, so z. B. Finanzinstrumente im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen und der Fazilität „Connecting Europe“, die Inanspruchnahme von Mitteln aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, die Verknüpfung von Versorgungsverpflichtungen mit Funkfrequenznutzungsrechten zur Förderung des Breitbandnetzausbaus in dünner besiedelten Gebieten sowie öffentliche Investitionen im Einklang mit dem Beihilferecht der Union.