Erwägungsgrund 111 32016R0429
Um einheitliche Bedingungen für die Implementierung des Identifizierungs- und Registrierungssystems und für die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Festlegung der technischen Spezifikationen für Datenbanken, der Identifizierungsmittel, der Dokumente und Formate sowie der Fristen übertragen werden.