Erwägungsgrund 158 32016R0429
Tiergesundheitsbescheinigungen können für sich allein stehen; oft ist jedoch gemäß den Unionsvorschriften eine Bescheinigung zu anderen Zwecken erforderlich, z.B. zur Bescheinigung, dass in Bezug auf die Tiere oder die Produkte die Anforderungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit oder mit dem Tierwohl erfüllt sind. Dies sollte berücksichtigt werden. Um die Verwaltungslasten und Kosten so weit wie möglich zu verringern, sollten die Tiergesundheitsbescheinigungen auch die im Rahmen der Unionsvorschriften über die Lebens- und Futtermittelsicherheit und das Tierwohl erforderlichen Angaben enthalten dürfen.