Erwägungsgrund 139 32016R0429
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Vorschriften über die Registrierung und Zulassung von Aquakulturbetrieben und Betrieben, die Lebensmittel aus Wassertieren herstellen und Seuchenbekämpfungsmaßnahmen durchführen, über die Aufzeichnungen und über die Betriebsverzeichnisse zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Festlegung der Vorschriften für die Informationspflichten, Ausnahmen und sonstiger entsprechender Durchführungsvorschriften übertragen werden.