Erwägungsgrund 66 32016R0429
Je nach epidemiologischem Profil der Seuche und relevanten Risikofaktoren könnte es erforderlich sein, ein spezifisches Überwachungsprogramm aufzustellen, zu dem festgelegte und strukturierte Tätigkeiten gehören. In solchen Fällen sollten die Mitgliedstaaten gezielte Überwachungsprogramme ausarbeiten. Wenn diese Programme für die Union insgesamt relevant sind, sollten Regeln für eine einheitliche Anwendung dieser Programme festgelegt werden.