Erwägungsgrund 169 32016R0429
Um die Zuverlässigkeit der Regelungen, die in den geltenden Verordnungen zur Einführung von Systemen zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schafen und Ziegen enthalten sind, zu gewährleisten, schreiben diese Rechtsvorschriften vor, dass die Mitgliedstaaten angemessene und wirksame Kontrollen durchführen. Solche angemessenen und wirksamen amtlichen Kontrollen sollten auch in Zukunft beibehalten werden. Als Teil des Vorschlagpakets „Intelligentere Vorschriften für sicherere Lebensmittel“ enthält die vorliegende Verordnung keine Bestimmungen über amtliche Kontrollen, weil diese Vorschriften im Rahmen der vorgeschlagenen horizontalen Rechtsvorschriften über amtliche Kontrollen vorgesehen werden sollten. Doch selbst wenn die vorgeschlagenen neuen horizontalen Vorschriften über amtliche Kontrollen nicht gleichzeitig mit dieser Verordnung in Kraft treten, wäre die Kommission aufgrund der geltenden horizontalen Vorschriften über amtliche Kontrollen in der Lage, ein gleichwertiges Kontrollniveau zu gewährleisten.