Erwägungsgrund 77 32016R0429
Die Präsenz einer gänzlich nicht-immunen Population von Tieren, die für bestimmte Seuchen empfänglich sind, erfordert ein ständiges Bewusstsein für die Seuche und eine ständige Bereitschaft für den Seuchenfall. Notfallpläne haben sich in der Vergangenheit als unverzichtbares Instrument für die erfolgreiche Bekämpfung von Seuchennotfällen erwiesen. Um zu gewährleisten, dass dieses Instrument zur Seuchenbekämpfung in Notfällen verwendbar und wirksam, effizient und gleichzeitig flexibel genug ist, um an Notfallsituationen angepasst zu werden, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Festlegung der erforderlichen Vorschriften für die Durchführung der Notfallpläne übertragen werden.