Erwägungsgrund 152 32016R0429
Der Kommission sollten Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie, sofern es zur Schaffung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Tiergesundheitsanforderungen bezüglich dieser anderen Tierarten und des von diesen stammenden Zuchtmaterials bzw. der von diesen stammenden Erzeugnisse tierischen Ursprungs erforderlich ist, genaue Vorschriften in Bezug auf diese Anforderungen festlegen kann.