Erwägungsgrund 161 32016R0429
Um einheitliche Bedingungen für die Implementierung der Tiergesundheitsanforderungen für den Eingang von Sendungen mit Tieren, Zuchtmaterial oder Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse hinsichtlich der Festlegung der Vorschriften über u. a. die Liste der Drittländer und Drittlandsgebiete, aus denen der Eingang von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Union zulässig ist, und die Inhalte und das Format der Muster für Tiergesundheitsbescheinigungen übertragen werden.