Erwägungsgrund 155 32013R1308
Für Erzeugnisse des Hopfensektors wird auf Unionsebene eine Qualitätspolitik verfolgt. Für den Fall der Einfuhr von Erzeugnissen sollte die Bestimmung, dass nur Erzeugnisse eingeführt werden dürfen, die den entsprechenden Mindestqualitätsmerkmalen genügen, in diese Verordnung aufgenommen werden. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte im Hinblick auf die Fälle zu erlassen, in denen die Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer Bescheinigung der Gleichwertigkeit und der Etikettierung der Verpackung keine Anwendung finden sollten.