Erwägungsgrund 134 32013R1308
Die bestehenden Bestimmungen in verschiedenen Sektoren, mit denen die Wirkung der Tätigkeit der Erzeugerorganisationen, ihrer Vereinigungen und der Branchenverbände dadurch verstärkt wird, dass die Mitgliedstaaten bestimmte Vorschriften dieser Organisationen unter bestimmten Umständen auf Marktteilnehmer, die Nichtmitglieder sind, ausdehnen können, haben sich als wirksam erwiesen und sollten harmonisiert, gestrafft und auf alle Sektoren ausgedehnt werden.