Erwägungsgrund 92 32013R1308
Das Konzept von Qualitätsweinen in der Union basiert unter anderem auf den besonderen Merkmalen, die auf den geografischen Ursprung des Weins zurückgehen. Diese Weine werden für den Verbraucher mit geschützten Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben gekennzeichnet. Damit sich der Anspruch des betreffenden Erzeugnisses, ein Qualitätserzeugnisses zu sein, auf transparente und noch stärker differenzierte Rahmenvorschriften stützen kann, sollte eine Regelung geschaffen werden, nach der die Anträge auf eine Ursprungsbezeichnung oder eine geografische Angabe entsprechend dem Ansatz geprüft werden, der bei der horizontalen Qualitätspolitik der Union für andere Lebensmittel als Wein und Spirituosen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates angewendet wird.