Erwägungsgrund 204 32013R1308
Diese Verordnung sollte im Einklang mit der Akte über den Beitritt Kroatiens bestimmte Sondervorschriften für Kroatien vorsehen.
Diese Verordnung sollte im Einklang mit der Akte über den Beitritt Kroatiens bestimmte Sondervorschriften für Kroatien vorsehen.