Erwägungsgrund 65 32013R1308
Gemäß der Mitteilung der Kommission über die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse und der nachfolgenden Debatten ist es zweckmäßig, sektor- oder erzeugnisspezifische Vermarktungsnormen beizubehalten, um den Erwartungen der Verbraucher gerecht zu werden und zugleich zu einer Verbesserung der wirtschaftlichen Bedingungen für die Erzeugung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen wie auch zur Förderung ihrer Qualität beizutragen.