Erwägungsgrund 120 32013R1308
Um sicherzustellen, dass zugelassene Unternehmen, die Zucker, Isoglukose oder Inulinsirup erzeugen bzw. verarbeiten, ihren Verpflichtungen nachkommen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen die Bedingungen für die Gewährung und den Entzug der Zulassung für solche Unternehmen sowie die Kriterien für Verwaltungssanktionen festgelegt werden.