Erwägungsgrund 77 32013R1308
Um die Begriffsbestimmungen und Verkehrsbezeichnungen für bestimmte Erzeugnisse an den Bedarf anzupassen, der sich aufgrund geänderter Verbrauchererwartungen, des technischen Fortschritts oder der Notwendigkeiten der Produktinnovation ergibt, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Modifizierungen, Abweichungen oder Ausnahmen von den Begriffsbestimmungen und Verkehrsbezeichnungen erlassen werden.