Erwägungsgrund 41 32013R1308
In Regionen, in denen die Erzeuger des Obst- und Gemüsesektors nur in geringem Umfang organisiert sind, sollten zusätzliche nationale Finanzbeiträge gewährt werden dürfen. Im Falle von strukturell besonders benachteiligten Mitgliedstaaten sollte die Union diese Beiträge zurückerstatten.