Erwägungsgrund 91 32013R1308
Die Vorschriften für Wein sollten im Lichte der in Einklang mit AEUV geschlossenen internationalen Übereinkünfte Anwendung finden.
Die Vorschriften für Wein sollten im Lichte der in Einklang mit AEUV geschlossenen internationalen Übereinkünfte Anwendung finden.