Erwägungsgrund 137 32013R1308
Um das Funktionieren des Marktes für Weine zu verbessern, sollten die Mitgliedstaaten die von den Branchenverbänden getroffenen Entscheidungen umsetzen können. Diese Entscheidungen dürfen jedoch keine Praktiken umfassen, die den Wettbewerb verzerren könnten.