Erwägungsgrund 49 32013R1308
Die Maßnahmen, die in die Imkereiprogramme aufgenommen werden können, sollten angegeben werden. Um sicherzustellen, dass die Beihilferegelung der Union an die jüngsten Entwicklungen angepasst ist und dass sich mit den betreffenden Maßnahmen tatsächlich Verbesserungen in Bezug auf die allgemeinen Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse erzielen lassen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte zu erlassen, mit denen das Verzeichnis dieser Maßnahmen durch Anpassung bestehender Maßnahmen oder die Hinzufügung neuer Maßnahmen aktualisiert wird.