Erwägungsgrund 16 32013R1308
Die bestehende, im Rahmen der GAP verabschiedete Regelung für die Abgabe von Nahrungsmitteln an Bedürftige in der Union sollte Gegenstand einer getrennten Verordnung sein, die erlassen wird, um die Politikziele des sozialen Zusammenhalts, die dieser Regelung zugrunde liegen, widerzuspiegeln. In der vorliegenden Verordnung sollte jedoch vorgesehen werden, dass Erzeugnisse, die im Rahmen der öffentlichen Intervention gelagert werden, zur Verwendung für die vorgenannte Regelung abgesetzt werden können.