Erwägungsgrund 136 32013R1308
Um Maßnahmen der Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Branchenverbände zur leichteren Anpassung des Angebots an die Markterfordernisse zu fördern – ausgenommen Maßnahmen betreffend Marktrücknahmen – sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, Maßnahmen zur Förderung besserer Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen, Maßnahmen zur Erleichterung der Feststellung der Marktpreisentwicklung sowie Maßnahmen, die die Aufstellung von kurz- oder langfristigen Vorausschätzungen aufgrund der Kenntnis der eingesetzten Produktionsmittel ermöglichen sollen, festgelegt werden.