Erwägungsgrund 55 32013R1308
Die Aussicht auf einen allmählichen Anstieg der Nachfrage auf den Weltmärkten bietet jedoch einen Anreiz zur Steigerung der Angebotskapazität und demzufolge zur Pflanzung neuer Reben in den nächsten zehn Jahren. Während das Kernziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Weinsektors in der Union zu steigern, verfolgt werden sollte, um keine Anteile auf den Weltmärkten zu verlieren, kann eine allzu rasche Zunahme der Neuanpflanzungen von Reben als Reaktion auf die vorhergesagte Entwicklung der weltweiten Nachfrage mittelfristig erneut zu sehr großen Überkapazitäten auf der Angebotsseite mit möglichen sozialen und ökologischen Folgen in bestimmten Weinanbaugebieten führen. Im Hinblick auf eine geordnete Zunahme der Pflanzungen von Reben im Zeitraum zwischen 2016 und 2030 sollte auf Unionsebene eine neue Regelung für die Verwaltung der Rebpflanzungen in Form eines Genehmigungssystems für Rebpflanzungen eingeführt werden.