Art. 94 Abs. 1 Buchst. c 32013R1308Produktspezifikation
die Art der geografischen Angabe, die eine geschützte Ursprungsbezeichnung oder eine geschützte geografische Angabe ist;
Art. 95 Abs. 1 Buchst. a 32013R1308Einziges Dokument
den als Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe zu schützenden Namen;
Art. 112 Buchst. a 32013R1308Begriffsbestimmung
anzuzeigen, dass das Erzeugnis eine geschützte Ursprungsbezeichnung oder eine geschützte geografische Angabe nach Unions- oder nationalen Rechtsvorschriften…
Art. 107 Abs. 1 32013R1308Bestehende geschützte Weinnamen
Die in den Artikeln 51 und 54 der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates und Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 753/2002 der Kommission genannten Weinnamen…
Art. 100 Abs. 4 32013R1308Homonyme
Der Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Erzeugnisse im Sinne des Artikels 93 dieser Verordnung gilt unbeschadet der geschützten…