Erwägungsgrund 26 32013R1308
Um die gesunden Ernährungsgewohnheiten von Kindern zu fördern und um sicherzustellen, dass die Beihilfe gezielt für Kinder verwendet wird, die auf regelmäßiger Basis von den Mitgliedstaaten verwaltete oder anerkannte Bildungseinrichtungen besuchen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte zu erlassen, mit denen hinsichtlich des Schulobst- und -gemüseprogramms Folgendes festgelegt wird: zusätzliche Kriterien betreffend die gezielte Verwendung der Beihilfe, Zulassung und Auswahl der Antragsteller sowie nationale oder regionale Strategien und flankierende Maßnahmen.