Erwägungsgrund 102 32013R1308
Um ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Einschränkungen hinsichtlich des geschützten Namens festgelegt werden.
Um ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen Einschränkungen hinsichtlich des geschützten Namens festgelegt werden.