Erwägungsgrund 67 32013R1308
Bei Vermarktungsnormen sollte zwischen obligatorischen Regeln für bestimmte Sektoren oder Erzeugnisse und fakultativen vorbehaltenen Bezeichnungen, die nach Sektor oder Erzeugnis zu erstellen sind, unterschieden werden.
Bei Vermarktungsnormen sollte zwischen obligatorischen Regeln für bestimmte Sektoren oder Erzeugnisse und fakultativen vorbehaltenen Bezeichnungen, die nach Sektor oder Erzeugnis zu erstellen sind, unterschieden werden.