Erwägungsgrund 21 32013R1308
Um zu gewährleisten, dass die private Lagerhaltung die gewünschten Auswirkungen auf den Markt hat, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte zu erlassen, mit denen die Regelungen und Bedingungen für den Fall, dass die eingelagerte Menge die Vertragsmenge unterschreitet, die Bedingungen für die Gewährung einer Vorauszahlung und die Bedingungen, die auf die erneute Vermarktung oder den anderweitigen Absatz von unter Verträge für die private Lagerhaltung fallenden Erzeugnissen anwendbar sind, festgelegt werden.