Erwägungsgrund 56 32013R1308
Im Rahmen dieses neuen Systems können Genehmigungen für Rebpflanzungen erteilt werden, ohne dass dabei irgendwelche Kosten für die Erzeuger anfallen; diese Genehmigungen sollten verfallen, wenn sie nach Ablauf von drei Jahren nicht in Anspruch genommen worden sind. Damit würde ein Beitrag zur raschen und unmittelbaren Inanspruchnahme der Genehmigungen durch die Weinerzeuger, denen sie gewährt werden, geleistet, und jegliche Spekulation würde dadurch verhindert.