Erwägungsgrund 81 32013R1308
Es sollten Vorschriften über die Klassifizierung von Keltertraubensorten festgelegt werden, denen zufolge Mitgliedstaaten mit einer Weinerzeugung von mehr als 50000 hl pro Jahr weiterhin gehalten sein sollten, eine Klassifizierung der Keltertraubensorten zu erstellen, die in ihrem Hoheitsgebiet für die Weinbereitung verwendet werden dürfen. Bestimmte Keltertraubensorten sollten dabei ausgeschlossen werden.