Erwägungsgrund 34 32013R1308
Eine Finanzierung durch die Union ist erforderlich, um den anerkannten Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen oder Branchenverbänden Anreize zu bieten, Aktionsprogramme zur Verbesserung der Produktion und Vermarktung von Olivenöl und Tafeloliven aufzustellen. In diesem Zusammenhang sollte die vorliegende Verordnung vorsehen, dass die Stützung durch die Union gemäß dem Grad der Priorität gewährt wird, der den im Rahmen der betreffenden Aktionsprogramme durchgeführten Tätigkeiten zugewiesen wird. Allerdings sollte die Kofinanzierung eingeschränkt werden, um die Effizienz dieser Programme zu verbessern.