Erwägungsgrund 185 32013R1308
Um effizient und wirksam gegen drohende Marktstörungen vorzugehen, die durch erhebliche Preissteigerungen oder -rückgänge auf internen oder externen Märkten oder andere Ereignisse oder Umstände hervorgerufen werden, die den Markt erheblich stören oder zu stören drohen, falls diese Lage oder deren Auswirkungen auf den Markt wahrscheinlich andauert/andauern oder sich verschlechtert/verschlechtern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte mit Maßnahmen zu erlassen, die erforderlich sind, um dieser Marktlage zu begegnen, wobei die Verpflichtungen einzuhalten sind, die sich aus internationalen Übereinkommen ergeben, und vorausgesetzt wird, dass alle anderen im Rahmen dieser Verordnung zur Verfügung stehenden Maßnahmen unzureichend erscheinen; dazu zählen Maßnahmen zur Ausdehnung oder Änderung des Geltungsbereichs, der Dauer oder anderer Aspekte anderer Maßnahmen gemäß dieser Verordnung, oder Maßnahmen, mit denen Ausfuhrerstattungen vorgesehen werden, oder Maßnahmen, mit denen die Einfuhrzölle ganz oder teilweise, auch für bestimmte Mengen oder Zeiträume, ausgesetzt werden, soweit dies erforderlich ist.