Erwägungsgrund 207 32013R1308
Bestimmte Vorschriften im Sektor Milch und Milcherzeugnisse, insbesondere vertragliche Beziehungen und Vertragsverhandlungen, die Steuerung des Angebots bei Käse mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe, Angaben von Erstkäufern, Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden, sind kürzlich in Kraft getreten und sind vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage des Milchmarkts sowie der Struktur der Versorgungskette weiterhin gerechtfertigt. Sie sollten daher in jenem Sektor über einen ausreichend langen Zeitraum angewandt werden (sowohl vor als auch nach dem Auslaufen der Milchquoten), damit sie ihre volle Wirkung entfalten können. Diese Vorschriften sollten jedoch nur vorübergehender Natur sein und Überprüfungen unterzogen werden. Die Kommission sollte einen ersten Bericht bis zum 30. Juni 2014 und einen zweiten Bericht bis zum 31. Dezember 2018 bezüglich der Entwicklung des Milchmarkts vorlegen, in denen insbesondere mögliche Anreize für Betriebsinhaber, in Vereinbarungen über eine gemeinschaftliche Erzeugung einzutreten, behandelt werden sollten —