Erwägungsgrund 84 32013R1308
Um eine ordnungsgemäße und transparente Anwendung der nationalen Vorschriften für bestimmte Erzeugnisse und Sektoren hinsichtlich der Vermarktungsnormen zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen die Bedingungen für die Anwendung dieser Vermarktungsnormen sowie für die Aufbewahrung, Verbringung und Verwendung der aus den Verfahren zu Versuchszwecken gewonnenen Erzeugnisse festgelegt werden.