Erwägungsgrund 144 32013R1308
Um den internationalen Verpflichtungen der Union und den geltenden Sozial-, Umwelt- und Tierschutznormen der Union, dem Erfordernis einer Überwachung der Entwicklungen des Handels und der Märkte sowie der Einfuhren und Ausfuhren, der Notwendigkeit einer wirksamen Marktverwaltung und der Notwendigkeit einer Verringerung des Verwaltungsaufwands Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen das Verzeichnis der Erzeugnisse, für die eine Einfuhr- oder Ausfuhrlizenz vorzulegen ist, und die Fälle und Situationen, in denen keine Einfuhr- oder Ausfuhrlizenz vorgelegt werden muss, festgelegt werden.