Erwägungsgrund 87 32013R1308
Um der Marktlage und den Entwicklungen bei den Vermarktungsnormen sowie den internationalen Normen Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte in Bezug auf Folgendes zu erlassen: die Reservierung einer zusätzlichen fakultativen vorbehaltenen Angabe und die Festlegung ihrer Verwendungsbedingungen, die Änderung der Verwendungsbedingungen einer fakultativen vorbehaltenen Angabe und die Löschung einer fakultativen vorbehaltenen Angabe.