Erwägungsgrund 107 32013R1308
Um den besonderen Merkmalen des Handels zwischen der Union und bestimmten Drittländern Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte hinsichtlich der Bedingungen für die Verwendung traditioneller Begriffe für Drittlandserzeugnisse zu erlassen und in denen entsprechende Ausnahmen vorgesehen sind.