Erwägungsgrund 79 32013R1308
Um den besonderen Merkmalen jedes Erzeugnisses oder Sektors, den verschiedenen Vermarktungsstufen, den technischen Bedingungen, etwaigen erheblichen praktischen Schwierigkeiten sowie der Genauigkeit und Wiederholbarkeit der Analysemethoden Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte hinsichtlich der Toleranz für eine oder mehrere spezifische Normen zu erlassen, bei deren Überschreitung die gesamte Erzeugnispartie als nicht normgerecht gelten sollte.