Erwägungsgrund 197 32013R1308
Um einen reibungslosen Übergang von der Regelung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 auf diejenige gemäß der vorliegenden Verordnung sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zur Festlegung der erforderlichen Maßnahmen, insbesondere zum Schutz der erworbenen Rechte und berechtigten Erwartungen der Unternehmen, zu erlassen.