Erwägungsgrund 151 32013R1308
Um einen angemessenen Zugang zu den verfügbaren Mengen und die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer im Rahmen des Zollkontingents sicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Folgendes festzulegen: die Bedingungen und Zugangsanforderungen, die ein Marktteilnehmer erfüllen muss, um einen Antrag im Rahmen des Zollkontingents zu stellen; Vorschriften für die Übertragung von Ansprüchen zwischen Marktteilnehmern und erforderlichenfalls die Übertragungsbeschränkungen im Rahmen der Verwaltung des Zollkontingents; die Auflage, wonach die Teilnahme am Zollkontingent von einer Sicherheitsleistung abhängig ist; und, soweit erforderlich die besonderen Merkmale, Anforderungen oder Einschränkungen, die gemäß den internationalen Übereinkünften oder anderen Rechtsakten für das Zollkontingent gelten.