Erwägungsgrund 69 32013R1308
Die Sektoren und Erzeugnisse, auf die Vermarkungsnormen angewendet werden können, sollten in dieser Verordnung aufgelistet werden. Um jedoch den Erwartungen der Verbraucher und der Notwendigkeit, die Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse und die wirtschaftlichen Bedingungen für deren Erzeugung und Vermarktung zu verbessern, Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit denen diese Auflistung unter strengen Bedingungen geändert werden kann.