Erwägungsgrund 7 32013R1308
In der vorliegenden Verordnung sollten einige Begriffsbestimmungen für bestimmte Sektoren festgelegt werden. Um den besonderen Merkmalen des Reissektors Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, bestimmte Rechtsakte zu erlassen, die sich auf die Änderung der Begriffsbestimmungen für den Reissektor beziehen, soweit dies für die Aktualisierung der Begriffsbestimmungen im Lichte der Marktentwicklungen erforderlich ist.