Erwägungsgrund 60 32013R1308
Dieses neue Genehmigungssystem für Rebpflanzungen sollte nicht für die Mitgliedstaaten gelten, die die vorübergehende Pflanzungsrechtregelung der Union nicht anwenden, und sollte für die Mitgliedstaaten fakultativ sein, in denen die Rebfläche ungeachtet der Anwendung der Pflanzungsrechtregelung unter einer bestimmten Schwelle liegt.